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   BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03   

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https://dejure.org/2005,34262
BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03 (https://dejure.org/2005,34262)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03 (https://dejure.org/2005,34262)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 25 W (pat) 168/03 (https://dejure.org/2005,34262)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 11.09.2002 - 29 W (pat) 5/00
    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Ob sie insoweit sogar schutzunfähig sei, wie es der 29. Senat in einer vom 11. September 2002 (29 W (pat) 005/00- Multicom) angenommen habe, könne hingegen dahinstehen, da im Widerspruchsverfahren nicht von einer Schutzunfähigkeit einer Marke ausgegangen werden könne.

    b) Trotz der erheblichen Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen und der Identität beider Marken scheidet eine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG aber aus, weil der Senat im Anschluss an die von der Markensatelle bereits zitierte Entscheidung des 29. Senats vom 11. September 2002 (PAVIS PROMA - 29 W (pat) 5/00 - MultiCom) ebenfalls davon ausgeht, dass die Widerspruchsmarke für die Dienstleistung "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" schutzunfähig ist.

    Aufgrund der vorgenannten Feststellungen bestehen auch erhebliche Anhaltspunkte dafür, daß das angemeldete Zeichen in Bezug auf die Dienstleistung "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" eine beschreibende Angabe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellt, an der die Mitbewerber ein berechtigtes Freihaltungsbedürfnis haben (PAVIS PROMA - 29 W (pat) 5/00 - MultiCom).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - City-Service, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Jegliche Unterscheidungskraft fehlt einer Bezeichnung aber dann, wenn es sich um eine übliche Beschreibung konkreter Merkmale der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG handelt, oder aber, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH, MarkenR 2004, 39, 40 - Cityservice).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - City-Service, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft aufweist, ist unter Berücksichtigung der angesprochenen Verkehrskreise, der konkret gewählten Sprachform und den insoweit üblichen Bezeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Dienstleistungssektor zu beurteilen, wobei grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur st. Rspr. zB BGH, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - City-Service, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Insoweit ist ihr Schutzumfang beschränkt (vgl. BGH, MarkenR 2004, 358, 360 - Regiopost/Regional Post; BGH, GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Denn auch die mit einer verallgemeinernden Aussage einhergehende Unbestimmtheit einer Angabe ebenso wie die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte muss einem Verständnis als bloße Sachangabe nicht entgegenstehen (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 410 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 20.09.1999 - 33 W (pat) 182/98
    Auszug aus BPatG, 10.02.2005 - 25 W (pat) 168/03
    Allerdings ist dies nicht der Regelfall, so dass allenfalls von einem mittleren Ähnlichkeitsgrad ausgegangen werden kann (vgl. dazu auch PAVIS Proma, BPatG 33 W (pat) 182/98 - CAT-PRO/PATPRO), welcher aber in diesem besonderen Fall zur Begründung einer Verwechslungsgefahr nicht ausreicht.
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